Pfälzerwald-Verein Hochspeyer

Unser Verein


 

Über uns

Wir sind ein selbständiger Verein mit ca. 150 Mitgliedern. Gegründet wurde die Ortsgruppe Hochspeyer 1910. Seit 1991 pflegen wir eine innige Freundschaft mit den Mitgliedern des Thüringerwald-Vereins Leutenberg. Die beiden Wandervereine besuchen sich im jährlichen Wechsel.

Wir gehören zur großen Familie des Pfälzerwald-Vereins mit derzeit 230 Ortsgruppen
und 30.000 Familien-und Einzelmitgliedern.

Wir setzen uns mit aller Kraft ein, um unseren schönen Pfälzer Wald als Erholungsgebiet für alle Mitglieder zu pflegen, zu betreuen und zu erhalten.


Unsere Aktivitäten

 

• 1x im Monat (sonntags) eine Planwanderung (ca. 10 km)
• 1x im Monat (mittwochs) eine Seniorenwanderung
• 1x im Monat eine MTB-Tour

• ca. alle 3 Wochen eine Wanderung unserer Ue 15 Gruppe
Wander- und Kulturfahrten
• jährlich eine Nachtwanderung im Rahmen des Kinderferienprogramms der Verbandsgemeinde


 

Wir treten ein für:
- eine natürliche Umwelt und Artenvielfalt
- den Erhalt des Pfälzerwaldes
- Erhalt und Instandsetzung der Wanderwege z.B. durch Markierungsarbeiten
- Pflege von Rittersteinen


Bewegung in der Natur bringt Erholung und Entspannung vom Alltag. Sie lässt uns die Natur erleben und unsere Heimat kennenlernen. Wer sich gerne in der Natur aufhält und die Gemeinschaft schätzt, ist bei uns willkommen.
Wir freuen uns über jeden der bei uns Mitglied werden möchte. Gern können Sie uns auch als Gast auf unseren Touren begleiten.


 Satzung

Der Verein                                           Pfälzerwald-Verein, Ortsgruppe Hochspeyer

 

mit dem Sitz in                         Hochspeyer

 

und diese Satzung wurde am                14. Mai 1996

 

in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern

 

unter dem Aktenzeichen                       VR Kai 2091

 

eingetragen.

 

Kaiserslautern, den      14. Mai 1996

 

Amtsgericht – Registergericht

 

Rechtspfleger                                                  Siegel


 

Satzung der Ortsgruppe Hochspeyer

des Pfälzerwald-Vereins e.V.


§ 1    Name und Sitz des Vereins

1.1      Der Name des Vereins ist Pfälzerwald- Verein Ortsgruppe Hochspeyer e. V.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

1.2      Der Verein hat seinen Sitz in Hochspeyer.

1.3      Der Verein ist als Ortsgruppe Mitglied im Pfälzerwald- Verein e. V., mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

1.4      Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

1.5    Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Registernummer 2091 eingetragen.

§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege:

 

  • des Wanderns in allen seinen Formen

  • des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege im Sinne der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze

  • der pfälzischen Heimat- und Volkskunde

  • der Jugendarbeit

 

2.2. Der Satzungszweck wird insbesonders verwirklicht durch

  • Anlage und Erhaltung der Markierung von Wanderwegen,

    Wanderheimen und Schutzhütten

  • Mitarbeit bei der Herausgabe von Wanderkarten, Wanderführern

    und der Vereinszeitschrift

  • Verbreitung von Kenntnissen über das Betreuungsgebiet des Pfälzerwald-Vereins

  • Wanderungen und Fahrten unter kundiger Führung

  • Durchführung eigener und Unterstützung von Maßnahmen Dritter

    im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz

  • Erhaltung lebendigen bodenständigen Brauchtums sowie Schutz von

    Natur- und Kulturdenkmälern

  • Jugendarbeit und Veranstaltungen für junge Familien mit Kindern

  • Lehrgänge und Veranstaltungen, die dem Vereinszweck und der

    Erhaltung, Pflege und Entwicklung der heimatlichen Mittelgebirgs-

    und Waldlandschaften in ihrer von Natur und Geschichte geprägten

    charakteristischen Gestalt dienen.

2.3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

2.4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

3.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

3.2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Verein ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.

3.3. Über die Annahme des Aufnahmegesuches entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung wird der gewünschte Beginn der Mitgliedschaft bestätigt und wird der Mitgliedsbeitrag fällig.

3.4. Eine Ablehnung des Aufnahmegesuches ist dem Antragsteller schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Gegen die Ablehnung ist innerhalb von 4 Wochen der Einspruch beim geschäftsführenden Vorstand des Pfälzerwald-Vereins e.V. zulässig, der darüber entscheidet.

 

§ 4 Mitgliederarten und Beitragsregelung

Die Ortsgruppe unterscheidet ihre Mitglieder in

A-Mitglieder Mitglieder, die dem von der Mitgliederversammlung des

Pfälzerwald-Vereins e.V. festgesetzten vollen Vereinsbeitrag

und dazu einen Ortsgruppen-Zuschlag bezahlen. Sie besitzen

Recht und Ehrung und alle Vereinsrechte. Verwitwete B-

Mitglieder können durch Erklärung nach dem Tode des

Ehegatten dessen Mitgliedschaft fortsetzen.

 

B-Mitglieder Mitglieder einer Familie, wer als Ehegatte oder in eheähnlicher

Beziehung mit einem A-Mitglied lebend, der Ortsgruppe nicht

als A-Mitglied, sondern als Familienmitglied beitritt;

wer nach seiner Verheiratung mit einem A-Mitglied seine bis-

herige Mitgliedschaft als Familienmitgliedschaft weiterführen will.

Die bisherige Mitgliedschaft wird angerechnet. Die Mitglied-

schaft in der Familie erlischt mit dem Ende der Ehe/Beziehung.

Die Mitgliedschaft in der Familie ist nur innerhalb derselben

Ortsgruppe möglich. Familienmitglieder zahlen einen von der Orts-

gruppe festzusetzenden Ortsgruppenzuschlag, jedoch keinen Vereins-

beitrag. Sie besitzen Recht auf Ehrung und alle Vereinsrechte, sie

bekommen keine Vereinszeitschrift zugestellt.

Kinder bis 14 Jahre von A- oder B-Mitgliedern gelten ebenfalls als

Mitglieder einer Familie, haben jedoch kein Stimmrecht.

B-Mitglieder können in Ämter des Pfälzerwald-Verein e.V. und

der Ortsgruppe gewählt werden.

 

C-Mitglieder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bzw. bis zum

vollendeten 25. Lebensjahr bei Ausbildung) sind Mitglieder und

zahlen den von der Jugendwartetagung festgesetzten Beitrag und

dazu einen von der Ortsgruppe festzusetzenden Ortsgruppenzu-

schlag für Jugendliche.

Sie besitzen unter 18 Jahren kein Stimmrecht, jedoch Recht auf

Ehrung.

 

Zweitmitglieder sind natürliche Personen, die bereits in einer anderen Ortsgruppe

A-, B- oder C-Mitglied sind. Sie können einer oder mehreren

weiteren Ortsgruppen gegen Zahlung des jeweiligen Ortsgruppen-

Zuschlages beitreten und erwerben damit Stimmrecht und Recht

auf Ehrung auf Ortsgruppenebene.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

5.1. Die Mitgliedschaft beim Verein endet durch

- Austritt

- Ausschluss (wegen vereinsschädigendem Verhalten, Beitragsrückstand o.ä.)

- Tod

5.2. Jedes Mitglied kann mit einer Frist von vier Wochen seine Mitgliedschaft

schriftlich beim Vorstand der Ortsgruppe zum Jahresende kündigen.

 

5.3. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus wichtigem Grund durch Zweidrittelmehr-

heitsbeschluss ausgeschlossen werden. Das Mitglied ist vorher zu hören. Das

ausgeschlossene Mitglied hat Einspruchsrecht bei der nächsten Mitgliederver-

sammlung der Ortsgruppe. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher

Mehrheit über den Einspruch.

 

5.4. Das ausgeschlossene Mitglied kann einen weiteren Widerspruch einlegen; dieser

muss innerhalb von zwei Wochen nach Ablehnung des Einspruches durch die

Mitgliederversammlung der Ortsgruppe beim Vorstand des Pfälzerwald-Verein e.V.

eingehen, der darüber entscheidet. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist ein

weiteres Rechtsmittel innerhalb des Vereins möglich

 

§ 6 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

7.1. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter

mindestens 14 Tage vorher durch Anschlag im Aushangkasten des Vereins und

Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde unter Bekanntgabe der

Tagesordnung angekündigt.

Sie sollte jährlich vor der Mitgliederversammlung des Pfälzerwald-Vereins e.V.

erfolgen.

 

7.2. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens

umfassen:

- Jahresbericht, Rechnungslegung, Entlastung

- Wünsche und Anträge

- alle drei Jahre Neuwahl des Vorstandes und von zwei Rechnungsprüfern

sowie gegebenenfalls

- Festsetzung der Ortsgruppen-Zuschläge

- Haushaltsplan

7.3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung

von dessen Stellvertreter geleitet. Sie besteht aus allen Mitgliedern, die je eine Stimme

haben, soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist.

7.4. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste

zulassen.

7.5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mit-

glieder beschlussfähig.

7.6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden;

sie muss stattfinden, wann dies ein Viertel aller Mitglieder beantragt.

 

§ 8 Jugendgruppe

8.1. Die Ortsgruppe sollte die Bildung einer Jugendgruppe anstreben. Diese bildet eine

eigene Gruppe innerhalb der Ortsgruppe.

8.2. Das Nähere regelt die Satzung der Deutschen Wanderjugend im Pfälzerwald-Verein e.V.

 

§ 9 Vorstand

 

9.1. Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und

seinem Stellvertreter, die beide den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeder für

sich alleine vertreten können. Ferner gehören der Rechner, der Wanderwart, der

Schriftführer und der Wegewart zum Vorstand. Die Alleinvertretung des stellvertretenden

Vorsitzenden wird im Innenverhältnis nur wirksam, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

Die Einsetzung eines Jugendwartes und weiterer Fachwarte nach dem Vorbild des

Pfälzerwald-Verein e.V. sollte angestrebt werden. Diese gehören dann ebenfalls dem Vor-

stand an.

 

9.2. Der Vorstand wird, mit Ausnahme des Jugendwartes, durch die Mitgliederversammlung

auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl

stattgefunden hat.

 

9.3. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter laden mindestens zweimal jährlich zur Vor-

standssitzung ein. Die Einladefrist beträgt zwei Wochen. Sie sind dazu verpflichtet,

wenn es die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes von ihnen verlangt.

 

9.4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Fachwartes aus dem Vorstand kann der Vorstand

mit einfacher Stimmenmehrheit eine Vertretung bis zur nächsten ordentlichen Tagung

der Mitgliederversammlung wählen.

 

9.5. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien für die Vereinsarbeit gemäß der Satzung. Er

kann zu seiner Unterstützung Fachausschüsse, auch mit Nicht-Vorstandsmitgliedern,

berufen. Die Beschlüsse solcher Fachausschüsse gehen als Antrag an den Vorstand,

der darüber endgültig entscheidet.

9.6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder

anwesend ist.

 

9.7. Die Ortsgruppe ist verpflichtet:

- zur Unterhaltung eines regelmäßigen Wanderbetriebes. Sie hat hierzu jedes Jahr 12 Monatswanderungen zu veranstalten,

- die Veranstaltungen des Vorstandes des Pfälzerwald-Vereins e.V. in den Wanderplan der Ortsgruppe aufzunehmen und den Besuch derselben zu fördern,

- bis zum 1. April alle Beitragsverbindlichkeiten gegenüber dem Pfälzerwald-Verein e.V. zu erfüllen.

- an den Bezirksversammlungen teilzunehmen

 

§ 10 Ehrungen

Es gilt die Ehrenordnung des Pfälzerwald-Verein e.V.

§ 11 Abstimmung und Niederschriften

11.1. Die Abstimmung und Wahlen erfolgen durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit

der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei

der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet

die Stimme des Versammlungsleiters.

Auf Verlangen eines Stimmberechtigten muss über einen Antrag geheim abgestimmt/

gewählt werden. Bei geheimer Abstimmung gilt bei Stimmengleichheit der Antrag als

abgelehnt.

 

11.2. Über die Mitgliederversammlungen, die Sitzungen des Vorstandes und der Fachaus-

schüsse sind Niederschriften anzufertigen und jeweils vom Leiter der Versammlung

und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 12 Satzungsänderung

Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung müssen allen Mitgliedern der Orts-

gruppe im Rahmen der Einberufung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. Dann kann eine Satzungsänderung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmbe-rechtigten Mitgliedern beschlossen werden.

Änderungen und Ergänzungen sollten nur im Einvernehmen mit dem Vorstand des Pfälzerwald-

Verein e.V. durchgeführt werden.

Bei mangelndem Einvernehmen der Satzung der Ortsgruppe mit den eingegangenen satzungs-gemäßen Verpflichtungen gegenüber dem Pfälzerwald-Verein e.V. kann der Vorstand des

Pfälzerwald-Verein e.V. (siehe § 7 der Satzung des Pfälzerwald-Verein e.V.) die Ortsgruppe

ausschließen.

 

§ 13 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der

Vorstand des Pfälzerwald-Verein e.V. muss hiervon benachrichtigt werden. Die Mitgliederver-

sammlung muss den Mitgliedern einen Monat vorher bekanntgegeben werden.

Dreiviertel der abgegebenen Stimmen müssen den Antrag bei der Mitgliederversammlung

bejahen.

 

Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen, unter Mitwirkung des Vor-

standes des Pfälzerwald-Verein e.V., erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt

werden.

 

§ 14 Schiedsgericht

 

14.1. Bei Streitigkeiten innerhalb der Ortsgruppen kann das Schiedsgericht des Pfälzerwald-

Vereins e.V. angerufen werden. Jede Partei hat dabei Recht auf Anhörung.

 

§ 15 Inkrafttreten

Die am 14.01.1996 der Ortsgruppe Hochspeyer Pfälzerwald-Verein e.V. beschlossene Satzung

tritt am 14.01.1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20. März 1982 außer Kraft.

 

Hochspeyer, den 6. März 1996

 

Unterschrift                                                   1. Vorsitzender

 

                                                                       Schäfer Klaus-Peter

 

                                                                       2. Vorsitzender

 

                                                                       Stuhlfauth Philipp

 

Beglaubigung der Unterschriften



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